Wer einen zertifizierten Yoga-Präventionskurs besucht, kann sich Geld zurückerstatten lassen.
Zuschuss von der Krankenkasse
Du möchtest schon lange mit Yoga anfangen oder deinen Chef überzeugen, Yoga in deiner Firma anzubieten? In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, für Gesundheitsleistungen Zuschüsse zu erhalten. Auf den ersten Blick sind die Anforderungen ein bisschen verwirrend – dabei es gar nicht so schwierig, sich einen Teil der Investition in einen Yogakurs wieder zurückzuholen.
Präventionskurse für Privatpersonen
So langsam hat sich herumgesprochen, dass Yoga eines der besten Dinge ist, die wir für unseren Körper und Geist tun können. Was hält uns also davon ab, es in unseren Alltag zu integrieren? Oft sind es Mythen rund um Yoga, wie zum Beispiel „Ich bin nicht flexibel genug“. Manchmal ist es der innere Schweinehund und manchmal schlicht der finanzielle Faktor. Eine wunderbare Möglichkeit, alle drei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, sind Yoga-Präventionskurse. In der Regel umfassen die Kurse acht bis zwölf Termine über einen festgelegten Zeitraum. Wenn du an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilgenommen hast, kannst du dir vom Anbieter eine Bescheinigung ausstellen lassen und diese bei deiner Krankenkasse einreichen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten dir dann meist 80 bis 90 Prozent der Kosten zurück – manche Kassen sogar mehrere Kurse pro Jahr. Der Höchstsatz für die Rückerstattung ist je nach Kasse unterschiedlich, liegt aber häufig zwischen 75 und 100 Euro pro Kurs.
Eine gute Gelegenheit für neue und erfahrene Yogi*nis
Vor allem für Anfänger und Wiedereinsteiger bieten sich Yoga-Präventionskurse an. Du kannst dich ausprobieren, baust gemeinsam mit anderen eine solide Grundlage auf und wirst schnell merken, dass man für Yoga nicht beweglich sein muss, sondern dass Yoga dir im Gegenteil dabei hilft, es zu werden! Doch auch geübtere Yogis und Yoginis profitieren von Präventionskursen: Einmal natürlich, weil es eine günstige Möglichkeit ist, auch mal einen anderen Lehrer kennenzulernen – aber auch, weil du bei Nicht-Erscheinen buchstäblich draufzahlst. Die festen Termine und die Tatsache, dass du nur bei regelmäßiger Teilnahme an den Präventionskursen eine Erstattung erhältst, helfen dir dabei, auch wirklich dranzubleiben. Und ganz nebenbei besteht eine gute Chance, mit anderen Kursteilnehmern neue Freundschaften zu schließen.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Ständiges Sitzen und Arbeiten am Computer oder auf dem Smartphone fordern irgendwann ihren Tribut – die Folge sind Rücken- und Nackenschmerzen und andere Haltungsschäden. Dauerstress in Beruf und privatem Alltag führt zudem oft dazu, dass wir unter Schlafproblemen leiden und verlernen, uns wirklich zu entspannen. Da sich das natürlich im Umkehrschluss auch auf die Leistungsfähigkeit im Beruf auswirkt, unterstützt der Staat Unternehmen mit Steuerersparnissen bei betrieblicher Gesundheitsförderung. Konkret heißt das, bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sind steuerfrei, wenn die Leistungen den Anforderungen nach § 20 und 20a des SGB V entsprechen. Allerdings nur dann, wenn die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgt. Bei den 500 Euro handelt es sich übrigens um einen Freibetrag, keine Freigrenze: Wenn die Leistung also 500 Euro übersteigt, ist nicht die Gesamtsumme, sondern nur der Mehrbetrag zu versteuern.
Voraussetzungen für einen Zuschuss
Der Leitfaden Prävention ist ein bundesweit geltendes, verbindliches Regelwerk, das der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung in Zusammenarbeit mit Verbänden der Kassen festgelegt hat. Darin ist festgelegt, welche Voraussetzungen ein Kurs erfüllen muss, damit er förderfähig ist. Grundsätzlich infrage kommen Aktivitäten aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtmittelkonsum. Wichtig ist die Zertifizierung nach § 20 SGB V, die von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) durchgeführt wird. Diese prüft Kurse und Anbieter zentral, bundesweit und kostenlos. Das Prüfergebnis wird von allen beteiligten Kassen anerkannt. Somit ist sichergestellt, dass die Kurse von professionellen Lehrern geleitet werden, in Gruppen stattfinden und auf einem Konzept basieren, das den Anforderungen entspricht. Auch Kurse, die als Kompaktveranstaltungen während des Urlaubs stattfinden, sind häufig förderfähig. Die meisten Krankenkassen haben auf ihrer Website eine Liste mit anerkannten Anbietern.
Voraussetzungen für Lehrer
Eine Yogalehrer-Ausbildung allein genügt nicht: Damit Yogalehrer*innen Kurse geben dürfen, die von Staat oder Krankenkassen bezuschusst werden, benötigen sie eine Krankenkassen-Zertifizierung. Grundvoraussetzung dafür ist eine 500-stündige Yogalehrerausbildung bei einem durch die Krankenkassen anerkannten Ausbildungsinstitut. Vor 2015 mussten Yogalehrer zusätzlich zur Yoga-Ausbildung einen Gesundheitsberuf erlernt haben, seit 2015 genügt ein beliebiger Berufs- oder Studienabschluss. Dafür müssen Lehrer inzwischen mindestens 200 Stunden Unterrichtserfahrung nachweisen und ein Konzept für Präventionskurse bei der ZPP einreichen.
Warum gibt es geförderte Kurse?
Ganz klar: Langfristig wollen Staat und Krankenkassen mit der Förderung von Präventionskursen Kosten einsparen. Die deutschen Bundesbürger sollen an einen gesunden Lebensstil herangeführt werden, damit in späteren Jahren keine Kosten für teure Behandlungen entstehen, die durch Bewegung, gesunde Ernährung oder mehr Entspannung vermieden werden könnten. Inzwischen gibt es auch für Kinder bezuschusste Kurse – im Gegensatz zu den Kursen für Erwachsene oft sogar ohne Kosten-Obergrenze.
Zertifizierte Kurse bei Turiya
Turiya bietet sowohl Präventionskurse für Privatpersonen als auch Kurse, die im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung absetzbar sind. Bei Interesse oder Fragen zum Thema sprich uns gerne an!